SPRINGKRAFT IM GANZEN HAUS

Der Wechsel zwischen Krippen- und Kindergartengruppen ist für Dich spannende und interessante Abwechslung? 
Du arbeitest gerne in warmherziger Atmosphäre? Dir ist Vielfältigkeit wichtig, unterschiedliche Lebensentwürfe und Religionen findest Du spannend?

Dann bewirb Dich! Wir freuen uns mit Dir zusammen zu arbeiten.

Daten und Fakten für deinen Job:

  • als Springkraft im ganzen Haus, zur Unterstützung oder Vertretung der Gruppenmitarbeitenden
  • eine sichere und unbefristete Arbeitsstelle mit Vergütung nach TVöD SuE
  • Arbeitszeit zwischen 08.00 und 16.00 Uhr
  • ZVK Zusatzversorgungskasse
  • Arbeit mit Bildungs- und Lerngeschichten nach M. Carr
  • 30 Tage Urlaub, wahlweise zzgl. zwei tariflicher Regenerationstage
  • 39 Stunden Woche (bei 100%, auch in Teilzeit möglich)
  • bis zu 5 Tage Fortbildungen im Jahr
  • das Deutschlandticket als Firmen-Abo mit sehr attraktivem Arbeitgeberzuschuss von zur Zeit 100%
  • Attraktive Shopping-Rabatte in Mode und Technik etc.
  • Regelmäßige Teamevents

Das solltest Du mitbringen:

  • Pädagogische Ausbildung als Erzieher*in, Kinderpfleger*in, Heilpädagog*in, oder Heilerziehungspfleger*in
  • Wertschätzenden und liebevollen Umgang mit Kindern
  • Du kannst unsere christlichen Werte tolerieren und aktiv mittragen, auch wenn Du einer anderen Konfession angehörst.
  • Lust auf professionelle Arbeit mit Kindern und ihren Familien
  • Fähigkeit zur kollegialen Zusammenarbeit
  • Berufserfahrung oder Interesse, diese bei uns zu sammeln
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden begrüßt.

Bitte sende Deine Bewerbungsunterlagen an:

Vellmenkrippe e.V.
Vellmenstr. 1
70199 Stuttgart

oder per E-Mail an:
leitung@vellmenkrippe.de

Ansprechperson bei Rückfragen:

Für Fragen oder eine unverbindliche Besichtigung der Einrichtung vorab, kannst Du Dich gerne an unsere Leiterin Frau Gärtner (0711-6200798-0) wenden.

Hinweis zum Datenschutz: Mit der Übersendung Deiner Bewerbungsunterlagen erteilst Du Deine Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.